Der kleine Yorkshire darf in die Wohnung !
Verblüffung : Das Halten von Yorkshire Terriern in der Wohnung ist generell erlaubt, dass haben die Richter entschieden.
Das Halten von Yorkshire Terriern in der Mietwohnung ist sogar unabhängig davon erlaubt, was im Mietvertrag steht. Der Hintergrund dieser Entscheidungist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin und beruft sich auf Urteile der Landgerichte Kassel und Düsseldorf. Yorkshire Terrier werden im Mietrecht behandelt wie Kleintiere. Auch Hamster,Schildkröten usw. dürfen Mieter ohne Zustimmung des Vermieters in der Mietwohnung halten. Die Terrier sind mit dieser gerichtlichen Entscheidung eine große Ausnahme. Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht. Lediglich der Yorkshire Terrier gilt als Ausnahme.
Az.:1S503/96
Az.:24S90/93

 

 

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